Solarstromgewinnung
Rendite und Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage
Staatlich garantiere Einspeisevergütung nach EEG-Gesetz (Stand 01.01.2010):
| 1.7.2010 in ct/kWh |
1.10.2010 in ct/kWh |
1.1.2011* in ct/kWh |
|
| Freiflächenanlagen | 25,02 | 28,43 | 22,07 |
| Aufdachanlagen bis 30 kW | 34,05 | 33,03 | 30,06 |
| Aufdachanlagen über 30 kW | 32,39 | 31,42 | 28,59 |
| Aufdachanlagen über 100 kW | 30,65 | 29,73 | 27,05 |
| Aufdachanlagen über 1000 kW | 25,55 | 24,79 | 22,55 |
| Eigenverbrauchsanlagen** | |||
| bis 30 kWh ab 30 % Eigennutzung |
17,67 22,05 |
16,65 21,03 |
15,15 19,13 |
| ab 30 kWh ab 30 % Eigennutzung |
16,01 20,39 |
15,04 19,42 |
13,69 17,67 |
| 100 bis 500 kWh ab 30 % Eigennutzung |
14,27 18,65 |
13,35 17,73 |
12,14 16,13 |
*) Vergütungen bei einer Degression von 9% ab 1.1.2011
** Für den Eigenverbrauch gibt es zwei Vergütungstarife: Werden bis 30% des Solarstroms selbst genutzt, so gilt der niedrigere Tarif. Nur für den darüber hinaus gehenden Anteil wird der höhere Tarif gezahlt.
Degression ab 2010
Für Solarstromanlagen, die ab dem 01.01.2010 an das Netz gehen, sieht das EEG nach den Zahlen der Bundesnetzagentur folgende Vergütungssätze vor:
- Freiflächenanlagen § 32 EEG 28,43 Cent / kWH (Degression 11 %)
Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp § 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG 39,14 Cent / kWh (Degression 9 %) - Anlagen auf oder an Gebäuden 30 bis 100 kWp § 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG 37,23 Cent / kWh (Degression 9 %)
- Anlagen auf oder an Gebäuden 100 kWp bis 1 MWp § 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG 35,23 Cent / kWh (Degression 11 %)
- Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp § 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG 29,37 Cent / kWh (Degression 11 %)
- Selbst genutzter Solarstrom (Eigenverbrauch) § 33 Abs. 2 EEG 22,76 Cent / kWh (Degression: 9 %)
- Anlagen < 100 kW: 9 %
- Anlagen > 100 kW: 11 %
- Freiflächenanlagen: 11 %
Die Energieversorgungsunternehmen bzw. die Netzbetreiber sind laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und entsprechend zu vergüten. In der Regel wird hierzu mit dem Energieversorgungsunternehmen ein sog. Einspeisevertrag abgeschlossen.
Die obigen Tarife der Einspeisevergütung sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer ausbezahlt wird, soweit vom Anlagenbetreiber eine Erklärung über die umsatzsteuerliche Erfassung vorgelegt wird. Die ausbezahlte Umsatzsteuer ist an das Finanzamt wieder abzuführen. Dagegengerechnet werden kann die Mehrwertsteuer, die bei der Errichtung der Anlage gezahlt wurde: diese wird vom Finanzamt im Rahmen der Vorsteuererstattung zurückerstattet.
Zinsgünstige Kredite
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Umweltbank bieten zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage. Diese werden entweder direkt bei Ihrer Hausbank oder bei der Umweltbank beantragt. Bei einer Finanzierung durch die Umweltbank bis 50.000,-- Euro genügt die Abtretung der Anlage und der Erträge, ein Grundschuldeintrag ist nicht notwendig!
Steuervorteile
Sie genießen steuerliche Vorteile, wie z. B. eine Mehrwertsteuererstattung und eine spezielle Ansparabschreibung. Ein Gespräch mit dem Steuerberater lohnt sich also in jedem Fall.
Anlagen-Finanzierung
| 4 % Eigenmittel einmalig | 1.152,00 € |
| Kredit Umweltbank |
96 % |
| Zinsbindung | 10 Jahre fest |
| Kreditbetrag (Anlagekosten - Kreditwert 28.800,00€) |
27.648,00 € |
| Auszahlung | 96% |
| Laufzeit | 20 Jahre |
| Zinssatz | 5,00% |
| Gesamteinspeiseerlös nach 20,9 Jahren | 55.459,92 € |
| Überschuss nach Abzug aller Kosten (Zinsen/Tilgung) (kumuliert, mit 4 % verzinst über die Laufzeit, entspricht 1361% des eingestzten Kapitals) |
15.680,62€ |
Alle genannten Beträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.